Am 15.01. gab die Bundeswahlleiterin bekannt, dass sie u.a. die Freien Sachsen zur Bundestagswahl zulässt. Am Tag darauf wird am Ende des SZ-Artikels hinterfragt, ob denn im sorbischen Parlament Kandidaten solcher Herkunft überhaupt zulässig seien können. Ich würde mir auch eine Welt ohne Extrempositionen wünschen, aber in dieser Welt leben wir nicht. Nicht das deutsche und auch nicht das sorbische Volk. Genau wie der Bundes- oder der Landtag muss auch die sorbische Volksvertretung mit dem gesamten politischen Spektrum umgehen, solange die Vereinigungen nicht verboten oder die Wählbarkeit von Personen nicht gerichtlich aberkannt wurde. Es wäre diskriminierend, dies als „Privileg“ den deutschen Parlamenten zuzugestehen und den Sorben nicht zuzutrauen.
Dies unterscheidet ein Parlament auch von einer Interessenvertretung wie dem Domowina-Verein, bei dem es völlig legitim ist, Mitglieder die nicht die Interessen der Vereinigung teilen, nach Satzungsgründen auszuschließen.