Friesisch, Dänisch und „Plattdeutsch“ im Bundestag

Von Horst Adam Donnerstag, 16. März 2023

Berlin/Barliń. Bereits 1992 wurde in Brüssel die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen als völkerrechtliches Instrument des Europarates beschlossen. In Deutschland wurde sie dann am 1. März 1998 ratifiziert und damit trat sie in Kraft. Sie legt die Verpflichtungen und Pflichten fest, mit denen die Sprachen von Minderheiten gepflegt, geschützt und gefördert werden, die auf dem Gebiet der 25 Staaten, die diese Charta bisher ratifizierten, gesprochen und genutzt werden. Für die Bundesrepublik betrifft es das Dänische und Nordfriesische in Schleswig-Holstein, das Saterfriesische in Niedersachsen, das Romanes der Roma in Deutschland und das Niederdeutsch (auch Plattdeutsch) in Brandenburg und in weiteren Bundesländern.

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