ROLNIKAŔSTWO

Schutz vor dem Wolf und für den Wolf in Brandenburg beschlossen

Von Max Baganz Donnerstag, 04. Februar 2021

Potsdam/Pódstupim. Auf Antrag der Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis90/Die Grünen befasste sich das brandenburgische Parlament am 28. Januar mit der Verbesserung des brandenburgischen Wolfsmanagements. Im Kern ging es bei dem Antrag um die konsequente Anwendung der Brandenburgischen Wolfsverordnung, und die Frage welche Ausnahmen von den rechtlichen Schutzvorschriften für den Wolf gemäß europäischer Richtlinien und Bundesnaturschutzgesetz zulässig sind, sofern es um die Abwehr ernster wirtschaftlicher Schäden geht. Wenn Schäden bei Nutztierrassen keinem bestimmten Wolf eines Rudels zugeordnet werden können, soll der Abschuss von einzelnen Mitgliedern des Rudels in engem räumlichem und zeitlichem Zusammenhang mit bereits eingetretenen Rissereignissen auch ohne Zuordnung der Schäden fortgeführt werden dürfen – soweit Weidetiere durch zumutbare Maßnahmen geschützt waren.

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