Die Rechte der deutschen Sinti und Roma gehören in die Landesverfassung

Von Renate Harcke/Kathrin Dannenberg Donnerstag, 03. Dezember 2020
Anfang Juni findet in jedem Jahr auf dem Parkfriedhof Marzahn das Gedenken an die verfolgten und ermordeten Sinti und Roma im Zwangslager Marzahn statt – DIE LINKE ist immer dabei. Foto: Renate Harcke

Dass es Sorben/Wenden gibt und dass sie in Brandenburg als Minderheit anerkannt sind, wissen hierzulande viele, wenn auch nicht alle. Anders sieht es bei den deutschen Sinti und Roma aus. Auch sie sind nach den Europäischen Minderheitenabkommen als nationale Minderheit anerkannt. Doch wer weiß das, wer kennt ihre damit verbundenen Rechte? Und wer registriert die Ausgrenzung, die die Minderheit aufgrund jahrhundertealter Vorurteile bis heute erfährt? Die Landtagsfraktion der Partei „Die Linke“ setzt sich vor diesem Hintergrund für eine Verfassungsänderung ein.

Die gegen Sinti und Roma gerichteten Vorurteile waren in den 1930er und 1940er Jahren eine wesentliche Basis dafür, dass die Nationalsozialisten ihre Pläne zur Vernichtung der Volksgruppe umsetzen konnten – 500.000 Sinti und Roma verloren in Gaskammern oder bei Massenerschießungen ihr Leben.

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