Zusatzkosten für die sorbische Sprache werden ab sofort vom Land erstattet

Von Ines Neumannojc Mittwoch, 09. November 2016
Beschilderungen werden durch die Zweisprachigkeit größer und benötigen dadurch unter Umständen stärkere Befestigungen. Die Kosten dafür übernimmt das Land Brandenburg. Foto: M. Helbig

Ein wichtiger Baustein bei der Überarbeitung des Sorben- /Wendengesetzes in Brandenburg (SWG) war die Ausweitung der Möglichkeiten zum Beitritt zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet. Schließlich standen einige Kommunen, die gern dem Siedlungsgebiet beitreten wollten, „vor verschlossenen Türen“. Die ehemals eng formulierten Bedingungen im Sorben-/Wendengesetz ließen dies nicht zu. Es mussten die sprachliche und kulturelle Tradierung bis in die Gegenwart nachgewiesen werden. Vor über zwei Jahren wurde dieses und durch ein und/oder ersetzt. Der Nachweis der kulturellen Tradierung genügt seitdem für einen Beitritt zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet. Einige Gemeinden nahmen diese Gelegenheit gern wahr, zum Beispiel Wiesengrund/Łukojce sowie die Städte Calau/Kalawa und Lübben/ Lubin.

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