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Wahlprüfsteine der Domowina – Zweisprachigkeit und Minderheitenschutz im GG

Awtor: Nowy Casnik stwórtk, 19. september 2024

6. Dwójorěcnosć w zjawnosći: skšuśenje widobnosći serbšćiny w zjawnosći / Zweisprachige Lausitz: Stärkung der Sichtbarkeit des Sorbischen in der Öffentlichkeit

Öffentliche Gebäude, Einrichtungen, Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Ortstafeln im angestammten Siedlungsgebiet sowie Hinweisschilder hierauf sind in deutscher und niedersorbischer Sprache zu kennzeichnen. Wie soll dies Ihrer Meinung nach umgesetzt werden? (s. § 11 (1) SWG)

SPD: –

CDU:

Einer Umsetzung der zweisprachigen Ausschilderung steht aus unserer Sicht nichts entgegen. Es sind dafür Mittel des Landes eingestellt. Die Entscheidung darüber trifft am Ende jedoch jede Gemeinde für sich. Siehe auch die Antwort zu Frage 7.

Bündnis 90/Grünen

Wir unterstützen nachdrücklich die vollständige zweisprachige Kennzeichnung im angestammten Siedlungsgebiet und dorthin weisende Beschilderungen. Hilfreich ist die Einführung amtlich zweisprachiger (doppelsprachiger) Ortsbezeichnungen.

FDP:

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