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Erst auf einer großen Versammlung – jetzt mit Briefwahl

Awtor: Horst Adam stwórtk, 11. julij 2019

Am 20. August 1992 beschloss der Landtag Brandenburg die Verfassung für das Land Brandenburg. Zuvor hatte sich die Bevölkerung im Juni des Jahres in einer Volksabstimmung dafür entschieden. Im Artikel 25 dieser Verfassung wurden die Rechte der Sorben formuliert. Im Punkt 5 dieses Artikels ist festgelegt, dass die Verwirklichung der Rechte der sorbischen/wendischen Bevölkerung in Brandenburg durch ein Gesetz geregelt wird. Es wird gewährleistet, dass bei Angelegenheiten der Sorben/Wenden die sorbischen/wendischen Vertreter aktiv mitarbeiten, besonders bei der Gesetzgebung.

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