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Neue Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk gültig

Awtor: Ines Neumannojc srjoda, 19. julij 2017

Bautzen/Budyšyn. Seit dem 10. Juli gilt eine neue Richtlinie zur Förderung von Projektvorhaben durch die Stiftung für das sorbische Volk. Die bisherige Richtlinie verliert somit ihre Gültigkeit. Unter www.stiftung.sorben.com → Projektförderung – steht Interessenten und potenziellen Antragstellern die vereinheitlichte und in Teilen geänderte Förderrichtlinie, die vom Stiftungsrat am 4. April 2017 beschlossen wurde, zur Verfügung.

Neu sind vor allem die geänderten Fristen für die Antragstellung. So müssen Anträge für Projekte in der ersten Hälfte des Jahres bis zum 30. September des Vorjahres vorliegen. Projekte, die in der zweiten Hälfte des Jahres stattfinden sollen, sind bis zum 31. März zu beantragen.

Für Projektvorhaben mit einem beantragten Fördervolumen von mehr als 10,0 Tsd. Euro sind Anträge bis zum 31. Juli des Vorjahres einzureichen. Zwischenzeitlich gilt eine Übergangsregelung, die besagt, dass Anträge für Projekte des 2. Halbjahres 2017 bis zum 31. August 2017, für Projekte des 1. Halbjahres 2018 bis zum 31. Oktober 2017 in der Stiftungsverwaltung eingereicht werden müssen.

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