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Regelungen zum Zapust?

Awtor: Stefanie Krawcojc stwórtk, 27. januar 2022
Potsdam/Pódstupim. Die Aussicht auf eine ausgelassene Fastnacht ist in diesem Jahr nicht besser als 2021. Dennoch besteht der Wunsch in den Dörfern der Niederlausitz, diesen Brauch nicht ganz ausfallen zu lassen. Um herauszufinden, welche Spielräume und Rahmenbedingungen es diesbezüglich gibt, hatte sich der brandenburgische Sorben-/Wendenrat im letzten Jahr erkundigt, an wen sich die Verantwortlichen für den „Zapust“ wenden können. Zwei Ansprechpartner im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz waren genannt worden. Noch im Dezember wandte sich der Nowy Casnik an diese mit der Frage: Kann man 2022 irgendwie Fastnacht feiern? Die Pressestelle des Ministeriums stellte auf Anfrage klar: Wichtig sei, ob es sich bei einem Fastnachtsumzug um eine Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter handele, oder ob er in der Kategorie „Versammlungen und Aufzüge“ zu verorten sei. Bei einer Veranstaltung mit Unterhaltungscharakter gälte die 2G-Regel. Außerdem müssten Veranstalter das entsprechende Gelände mit einem Zaun absperren.
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