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„Klimpergeld“ für einen Fischotter

Von Bernd Marx Donnerstag, 05. Januar 2023
Die Deutsche Wildtierstiftung wählte den Fischotter (Lutra lutra) 2021 zum Wildtier des Jahres. Foto: T. Martin/Deutsche Wildtierstiftung

Boblitz/Bobolce. Praktizierter Tierschutz ist das Ergebnis eines jahrelangen Kampf von Tierschützern und Naturliebhabern. Und dieser Kampf wurde auch im Spreewald geführt. Schwer zu glauben, wie früher mit Kreaturen umgegangen wurde, nicht im Dunkeln oder heimlich – nein, alles war durch Gesetz und Bestimmung geregelt.

Im Calauer Kreisblatt Nr. 101 vom 22. Dezember 1886 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert, dass es für das Erlegen eines Fischotters (Lutra lutra) nicht mehr sechs Mark, sondern nur noch drei Mark gezahlt werden. „Bewerbungen waren nach wie vor unter Einreichung der Nase des Fischotters und Beifügung eines obrigkeitlich beigefügten Attestes über die rechtmäßige Erlegung des Fischotters beim Vorstand der betreffenden Geschäftsstelle des Fischereivereins einzureichen“, so stand es im Gesetzblatt.

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