Der Sorbenrat in Brandenburg wird neu gewählt

Von Ines Neumannojc Donnerstag, 11. Juli 2019
In einigen Orten wird emsig für die Teilnahme an der Sorbenratswahl geworben. In Tauer führt die Domowina-Ortsgruppe viele Gespräche, um zu informieren. Auf dem Foto beantragt Jana Engel die Eintragung ins Wählerverzeichnis. Harald Konzack ist im Dorf unterwegs, um die potenziellen Wähler direkt zu informieren. Foto: A. Engel

Schon wieder wählen?! Im Superwahljahr 2019 wird das mancher denken. Und in der Tat, auch die Wahl zum neuen Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden steht wieder an. Am 21. September ist die allerletzte Möglichkeit, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Wer es bis dahin versäumt hat, kann den neuen Sorbenrat nicht mitwählen.

Wer denkt: „Da bin ich doch schon eingetragen!“, der sollte das ganz genau prüfen. Denn nach den letzten Wahlen im Juni 2015 wurde das Wählerverzeichnis vernichtet. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Deswegen muss bei jeder Wahl zum Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden erneut die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragt werden. Die Anträge sind dieser Ausgabe des Casnik beigelegt.

Wer überprüfen möchte, ob seine Daten korrekt im Wählerverzeichnis stehen, der hat dazu Gelegenheit vom 16. bis 18. September und vom 23. bis 24. September in der Zeit von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Büro des Wahlausschusses in der Vetschauer Straße.

Wen kann ich denn überhaupt wählen?

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